1. Vertragspartner

1.1. Vertragspartner ist Michael Weidinger e.U., Albertgasse 17, A-1080 Wien (im Folgenden kurz „Dienstleister“), und der Kunde.

1.2. Der Kunde stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Kunden unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

1.3. Sofern Lieferungen an Verbraucher erfolgen, gelten diese Bedingungen insoweit, als sie nicht den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.

2. Vertragsgegenstand & Vertragsabschluss

2.1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie aus dem Auftrag des Kunden, der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

2.2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen rechtswirksam erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns oder Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung durch uns zustande.

3. Preise

3.1. Wenn keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, hat der Dienstleister Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.

3.2. Der Dienstleister ist berechtigt, seine Leistung auf Grundlage der jeweils geltenden Stundensätze, mindestens aber in folgender Höhe zu verrechnen. Die Verrechnung erfolgt halbstündlich je nach angefangener halber Stunde. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto (exklusive Umsatzsteuer):

Coaching/Beratung EUR 90,00 / Stunde
Online Marketing       EUR 80,00 / Stunde

3.3. Ist der Kunde Unternehmer, gilt eine dem Kunden übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Rechnung als genehmigt, wenn und soweit der Kunde nicht binnen eines Monats (maßgebend ist der Eingang bei dem Dienstleister ) ab Erhalt schriftlich widerspricht.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Wenn keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, sind 40 % (vierzig von Hundert) der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, der Rest nach Abschluss des Projekts zur Zahlung fällig.

4.2. Wenn der Kunde Unternehmer ist, gilt das Projekt als abgeschlossen, wenn der Kunde einer Fertigstellungsanzeige durch den Dienstleister nicht binnen vierzehn Tagen (maßgebend ist der Eingang bei dem Dienstleister) widerspricht. Im Falle der Zusendung eines Testlinks, der Zugangsdaten oder einer Beta des Projektes gilt das Projekt als abgeschlossen, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen Änderungswünsche mitteilt.

4.3. Die Verweigerung der Abnahme durch den Kunden berechtigt diesen nicht zur Zurückbehaltung des Entgelts.

4.4. Der Dienstleister ist ferner berechtigt, jederzeit Zwischenabrechnungen über die erbrachten Leistungen, insbesondere bei langer Projektdauer, zu stellen.

4.5. Im Falle der Nichteinhaltung von Zahlungszielen und Fristen ist der Dienstleister berechtigt, die weitere Tätigkeit nach Setzung einer angemessenen Nachfrist einzustellen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Kunden (insbesondere wegen Nichterfüllung und Verspätung) bleibt hiervon unberührt.

4.6. Sofern der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, hat er Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (bei Unternehmern gemäß § 352 UGB), mindestens aber in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben unberührt.

4.7. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen Forderungen des Dienstleisters ist ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

5. Fremdleistungen

5.1. Der Dienstleister ist berechtigt, nach freiem Ermessen Leistungen selbst auszuführen oder sich Dritter zur Leistungserbringung zu bedienen. Sofern Fremdleistungen zugekauft werden, können diese nach Wahl des Dienstleisters entweder in Höhe der tatsächlich entstandenen Fremdkosten oder unter Zugrundelegung der Dienstleister-Stundensätze weiterverrechnet werden.

5.2. Der Dienstleister erteilt Aufträge an Dritte im Namen und Auftrag des Kunden. Der Kunde bevollmächtigt und ermächtigt den Dienstleister, sämtliche hierfür erforderlichen Erklärungen gegenüber Dritten in seinem Namen abzugeben, Erklärungen in Empfang zu nehmen, Vereinbarungen abzuschließen und sonstige Rechtshandlungen zu setzen.

5.3. Der Dienstleister ist berechtigt, die Auftragserteilung an Dritte – etwa den Start einer Online-Kampagne – bis zum Zahlungseingang der hierfür entstehenden voraussichtlichen Kosten zurückzuhalten.

5.4. Der Dienstleister verwendet von Dritten hergestellte Softwareprodukte, Plugins udgl., die ausführlich getestet wurden. Für deren Eigenschaften, regelmäßige Wartung, Entwicklung und Anpassung kann der Dienstleister jedoch keine Haftung übernehmen.

6. Nutzungsrechte

6.1. Arbeitsergebnisse des Dienstleisters genießen urheberrechtlichen Schutz. Das Urheberrecht an diesen Werken steht ausschließlich des Dienstleisters zu.

6.2. Die Nutzungsrechte der an den Kunden für die bestimmungsgemäße Verwendung freigegebenen Arbeitsergebnisse gehen an den Kunden für das ausdrücklich oder konkludent vereinbarte Vertragsgebiet und für alle ausdrücklich, konkludent oder sich aus der bestimmungsgemäßen Verwendung ergebenden Nutzungsarten für die Dauer des Vertragsverhältnisses über. Dem Kunden eingeräumte Nutzungsrechte erstrecken sich mangels abweichender Vereinbarung nur auf den vom Kunden umfassten Anwendungsbereich. Die Einräumung darüber hinausgehender Werknutzungsbewilligungen oder Werknutzungsrechte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch der Dienstleisters.

6.3. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts ist nicht gestattet.

6.4. Der Quellcode bleibt geistiges Eigentum des Dienstleisters. Insbesondere schließt die Übertragung von Nutzungsrechten daher nicht das Recht zur Änderung oder Bearbeitung von Arbeitsergebnissen und sonstigen Leistungen des Dienstleisters durch den Kunden oder durch Dritte ein.

6.5. Das uneingeschränkte Nutzungs- und Bearbeitungsrecht kann gegen Leistung einer Einmalzahlung in gesondert zu vereinbarender Höhe erworben werden. Wenn keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt diese Einmalzahlung zumindest 50 % (fünfzig von Hundert) des jeweiligen Projekthonorars.

6.6. Nutzungsrechte oder Nutzungsbewilligungen gelten erst nach vollständiger Bezahlung des hierfür vereinbarten Entgelts als eingeräumt.

7. Termine und Fristen

7.1. Termine und Fristen sind schriftlich zu vereinbaren.

7.2. Sofern keine ausdrücklich anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche vereinbarte Fristen und Termine freibleibend. Der Dienstleister bemüht sich, die vereinbarten Fristen und Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung durch den Dienstleister berechtigt den Kunden erst nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest vier Wochen zur Geltendmachung der gesetzlich zustehenden Rechte.

7.3. Sofern Vorleistungen von Dritten (zB anderen Dienstleistern) oder vom Kunden für die Erfüllung der vereinbarten Leistung durch den Dienstleister erforderlich sind, sind die vereinbarten Abgabefristen und Termine durch diese genau einzuhalten. Im Falle verspäteten Einlangens ist der Dienstleister an die vereinbarten Termine nicht gebunden, sondern ist schriftlich eine neue Vereinbarung zu treffen.

7.4. Sofern der Kunde Änderungen und Korrekturen der Arbeitsleistungen des Dienstleisters wünscht, sind die Fristen und Termine hierfür gesondert nach Einlangen der Korrekturwünsche des Kunden schriftlich zu vereinbaren.

7.5. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für die fristgerechte Erbringung von Leistungen durch Dritte.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1. Der Dienstleister haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wobei diese Voraussetzung durch den Kunden zu beweisen ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit er Kunde Konsument ist und es sich um Personenschäden handelt.

8.2. Die Haftung des Dienstleisters ist im Fall von Sach- und Vermögensschäden der Höhe nach mit dem Dienstleisterhonorar des jeweiligen Projekts und überdies ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3. Der Dienstleister haftet für mit Kenntnis des Kunden im Rahmen der Leistungserbringung mit einzelnen Teilleistungen beauftragte Dritte nur bei Auswahlverschulden.

8.4. Der Dienstleister haftet nur gegenüber dem Kunden, nicht gegenüber Dritten.

8.5. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche (falls der Kunde nicht Unternehmer iSd Konsumentenschutzgesetzes ist, jedoch nicht Gewährleistungsansprüche) gegen der Dienstleister, wenn sie nicht vom Kunden binnen sechs Monaten (falls der Kunden Unternehmer iSd Konsumentenschutzgesetzes ist) oder binnen eines Jahres (falls der Kunde Konsument ist) ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Verhalten.

8.6. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung, dass durch Arbeitsleistungen der Dienstleister/Agenturen oder durch von Dritten oder Kunden beigestellte Vorleistungen (insbesondere Texte, Grafiken und Lichtbilder) nicht in Urheberrechte, Markenrechte, Namens- und Kennzeichenrechte und sonstige Schutzrechte oder Wettbewerbsrechte Dritter eingegriffen wird. Der Kunde erklärt, selbst zu prüfen und zu überwachen, ob in Rechte Dritter eingegriffen wird, und verpflichtet sich, den Dienstleister im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos zu halten.

8.7. Für den Verlust von Daten haftet der Dienstleister überdies nur, soweit der Kunde seine Daten regelmäßig und in geeigneter Form gesichert hat, sodass eine Wiederherstellung mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Haftung für Hardwarestörungen ist ausgeschlossen.

8.8. Es wird keine Haftung übernommen, dass Projekte nach deren Abschluss mit weiteren oder neuen Projektumgebungen kompatibel sind.

8.9. Gewährleistungsansprüche verfallen, soweit der Kunde nicht Konsument ist, wenn der Kunde diese nicht binnen sechs Monaten ab Projektabschluss (4.2.) gerichtlich geltend macht.

9. Kennzeichnung

9.1. Der Dienstleister ist berechtigt, auf allen Arbeitsergebnissen auf den Dienstleister und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2. Der Dienstleister ist – vorbehaltlich eines Widerspruchs durch den Kunden – berechtigt, in eigenen Werbemitteln auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden hinzuweisen.

9.3. Urhebervermerke, Kennzeichnungen sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder andere Merkmale, die einer Identifikation der Arbeitsergebnisse dienen, dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1. Diese Geschäftsbedingungen und das durch diese geregelte Vertragsverhältnis unterliegen materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

10.2. Erfüllungsort für alle Leistungen beider Vertragsparteien ist der Sitz des Dienstleister in Wien.

10.3. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz des Dienstleisters in Wien vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Kunde seinen Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat. Gegenüber Kunden, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt die Gerichtsstandsregelung des § 14 KSchG.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.

11.2. Alle Hinweise auf gesetzliche Vorschriften schließen die Novellierung oder Wiederverlautbarung dieser Vorschriften ein.

11.3. Erklärungen des Dienstleisters an den Kunden gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die vom bei Vertragsabschluss Kunden bekannt gegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden. Der Dienstleister kann aber mit dem Kunden – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise korrespondieren.

Nach diesen Auftragsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels E-Mail abgegeben werden.

Der Dienstleister ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Kunden berechtigt, den E-Mail-Verkehr mit dem Kunden in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Kunde erklärt, über die damit verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risken zuzustimmen, dass der E-Mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.

11.4. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Dienstleister die den Kunden und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung der des Dienstleisters übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergibt.

11.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des durch die sie geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck vernünftigerweise vereinbart worden wäre, wenn die Lücke von vornherein bekannt gewesen wäre.

TEIL B – Besondere Bedingungen für Produkte des Dienstleisters

1. Online Marketing (SEM, SEO, SMM & Display)

1.1. Der Dienstleister erbringt Dienstleistung im Bereich Online-Marketing und digitales Marketing (insbesondere Suchmaschinenoptimierung [SEO], Suchmaschinenmarketing [SEM], Social Media Marketing [SMM] und Display Marketing).

1.2. Der Dienstleister bemüht sich, vereinbarte Ziele (Verbesserung des ROAS, Steigerung des Umsatzes, höhere Klickraten, Steigerung der Sichtbarkeit in den SERPs, udgl) zu erreichen. Es kann jedoch keine Haftung übernommen werden, dass diese Ziele erreicht werden.

TEIL C – Allgemeine Geschäftsbedingungen Service & Support

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand bilden die auf der ersten Seite dieses Vertrages festgelegten Module, welche folgende Leistungen umfassen:

1.1. Beratung/Coaching:

  • Analysen
  • Durchführung von Schulungen
  • Durchführung von Coachings
  • Beratungs- und Kundentermine
  • Telefonkorrespondenz

1.2. Online Marketing:

  • Planung, Erstellung & permanente Weiterentwicklung des strategischen Marketingkonzepts
  • Planung, Erstellung & Optimierung von formulierten Online Marketing-Maßnahmen

1.3. Gewährleistungsverlängerung:

  • Pro Monat der Laufzeit des Servicevertrages verlängert sich die vereinbarte Gewährleistungsfrist um einen Monat bis zu einer Höchstfrist von 36 Monaten, sofern der Kunde zumindest eine Servicestunde pro Monat abschließt.

2. Serviceleistungen und Stundenkontingent

2.1. Der Kunde beauftragt den Dienstleister mit Erbringung von Serviceleistungen in dem einleitend angeführten Ausmaß. Der Kunde gibt Serviceleistungen schriftlich via E-Mail bekannt. Das verbrauchte Service-Stundenkontingent wird dem Kunden vom Dienstleister am Anfang des Folgemonats, oder auf Anfrage, via E-Mail zur Verfügung gestellt.

2.2. Der Dienstleister ist berechtigt, technisch notwendige Service- und Wartungsleistungen, insbesondere Behebung von Betriebsstörungen, ohne Einzelauftrag und Rücksprache mit dem Kunden im erforderlichen Ausmaß zu erbringen. Ferner ist der Dienstleister berechtigt, regelmäßige Leistungen zur laufenden Optimierung (insbesondere zur Suchmaschinenoptimierung) ohne Einzelauftrag durch den Kunden im Höchstausmaß von bis zu 30 Minuten pro Monat zu erbringen.

2.3. Als Durchrechnungszeitraum gilt ein Quartal ab Beginn bzw. ab jeweiliger Verlängerung des Vertrages. In diesem Zeitraum können Mehrstunden eines Monat mit Minderstunden eines anderen Monats ausgeglichen werden.

2.4. Am Ende des Durchrechnungszeitraumes bestehende Mehrstunden werden zu den üblichen Projektstundensätzen in der aktuellen Höhe abgerechnet.

2.5. Am Ende des Durchrechnungszeitraumes nicht verbrauchte Servicestunden können innerhalb des Folgequartales für andere Projekte mit dem Dienstleister verwendet werden, ein Anspruch auf Rückerstattung von bereits bezahlten Entgelten besteht nicht.

2.6. Der Kunde kann innerhalb der ersten drei Monate des Servicevertrags eine Anpassung des vereinbarten Stundenkontingents begehren. Im Übrigen können Stundenkontingente schriftlich zumindest drei Monate vor dem Ende des Supportvertrages für die nächste Vertragsperiode abgeändert werden.

3. Vertragslaufzeit

3.1. Die Laufzeit des Servicevertrages beträgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ein Jahr ab Vertragsabschluss.

3.2. Der Servicevertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Das monatliche Entgelt ist jeweils quartalsweise im Nachhinein zur Zahlung fällig. Bei Vertragsbeginn oder -ende während des laufenden Quartals werden die Entgelte aliquot nach den tatsächlich verstrichenen Tagen abgerechnet.

4.2. Sonstige Entgelte sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

4.3. Der Kunde erteilt dem Dienstleister die Ermächtigung, sämtliche Entgelte von der Bankverbindung des Kunden einzuziehen; im Falle der Zahlung per Überweisung ist der Dienstleister berechtigt, zusätzlich netto EUR 5,00 pro Überweisung zu verrechnen.

5.4. Sofern der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, hat er Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (bei Unternehmern gemäß § 352 UGB), mindestens aber in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben unberührt.

5.5. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen Forderungen des Dienstleisters ist ausgeschlossen.

5.6. Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung der Entgelte ist der Dienstleister berechtigt, sämtliche Supportleistungen unverzüglich einzustellen sowie allenfalls gehostete Projekte unverzüglich vom Netz zu nehmen.

5. Vorzeitige Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund

5.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Supportvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und -terminen aufzulösen.

5.2. Als wichtige Gründe werden insbesondere vereinbart:

  • Die Veröffentlichung von rechtswidrigen Inhalten auf von dem Dienstleister gehosteten oder betreuten Projekten oder anderweitiger rechtswidriger Gebrauch derselben, gleichgültig ob dies durch den Kunden selbst oder durch Dritte erfolgt.
  • Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse.
  • Zahlungsverzug des Kunden trotz Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen.

6. Rechtswahl und Gerichtsstand

6.1. Dieser Vertrag unterliegt materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

6.2. Erfüllungsort für alle Leistungen beider Vertragsparteien ist der Sitz des Dienstleisters in A-1080 Wien.

6.3. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz des Dienstleisters in A-1080 Wien vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Kunde seinen Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat. Gegenüber Kunden, die Verbraucher i.S.d. Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt die Gerichtsstandsregelung des § 14 KSchG.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

7.2. Erklärungen des Dienstleisters an den Kunden gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die vom bei Vertragsabschluss Kunden bekannt gegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden. Der Dienstleister kann aber mit dem Kunden – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise korrespondieren.

Nach diesem Vertrag schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – mittels E-Mail abgegeben werden.

Der Dienstleister ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Kunden berechtigt, den E-Mail-Verkehr mit dem Kunden in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Kunde erklärt, über die damit verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risiken zuzustimmen, dass der E-Mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.

7.3. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Dienstleister die den Kunden und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (i.S.d. Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung aller des Dienstleisters übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergibt.

7.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommenden Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem entspricht, was nach Sinn und Zweck vernünftigerweise vereinbart worden wäre, wenn die Lücke von vornherein bekannt gewesen wäre.

Stand Mai 2019